Wie am 13.02.2024 bekannt gegeben wurde, bleiben ganze 254 Millionen Euro des Corona-Sondervermögens unverbraucht und sollen nun zur vorzeitigen Schuldtilgung verwendet werden. Uns stellt sich daher eine Frage: Inwiefern kann es sein, dass die Rückzahlungen Corona-Soforthilfen weiterhin von den existenzbedrohten Betrieben verlangt werden, wenn das Geld offensichtlich vorliegt?
Seit gut einem Jahr werden die Betroffenen der Corona-Soforthilfen nun zu Rückzahlungen aufgefordert. Vielen Betrieben ist es nicht möglich oder unzumutbar diese im vorgegebenen Zeitraum zurückzuerstatten. Zudem erleiden viele Betroffene den Nachteil, dass eine zinsfreie Rückzahlung nur bis zum 30.11.2023 möglich war und das, obwohl viele bis heute noch keinen Rückzahlungsbescheid erhalten haben! Die N|Bank verweist darauf, dass die Betroffenen auf eigene Faust überweisen sollen, mittels eines Berechnungstools. Die Unsicherheit bzgl. der Rückforderungssumme soll scheinbar ein Risiko der Betroffenen sein. Woher sollen die Betriebe wissen, wie viel genau zurückzuzahlen ist, wenn die Berechnung durch die N|Bank noch nicht bestätigt wurde?
Hauptsächliche Forderung unsererseits bestand darin, ob die Rückzahlungen durch Fördermittel bzw. Unterstützung des Landes erlassen werden können bzw. dass die Zinsen entfallen. Lediglich wurde die Frist zur zinsfreien Rückzahlung um fünf Monate verlängert.
Daher haben wir mit großer Verwunderung erfahren, dass scheinbar 254 Millionen Euro unverbraucht geblieben sind und statt zur Förderung und Unterstützung der betroffenen Rückzahler, lieber in die Tilgung eigener Kredite des Landes gesteckt werden sollen.
Das scheint für das nds. Friseurhandwerk nicht nachvollziehbar zu sein, warum das Land Niedersachsen im gleichen Atemzug immer noch die Verzugszinsen in Höhe von 8,2% für schwer angeschlagene Betriebe von der N|Bank erheben lässt.
„Es ist beschämend wie die Landesregierung hier agiert. Betriebe müssen bei der Rückzahlung horrende Zinsen bis zu 8,2% zurück bezahlen, haben teilweiße immer noch keinen Rückzahlungsbescheid erhalten und kämpfen um ihre Existenz. Und gleichzeitig feiert sich die Landesregierung für mögliche Freiräume in der Zukunft. Dabei vergessen Sie einfach die Gegenwart und lassen uns einfach wieder einmal im Stich.“ resümiert Manuela Härtelt-Dören den Beschluss zur Schuldentilgung.
Unklar ist weiterhin auch, wann alle Betriebe endlich mit einem Rückforderungsbescheid die Informationen erhalten. Seit dem 01.11.2023 laufen die Verzugszinsen für die Betriebe, jedoch sind immer noch Betriebe in Niedersachsen nicht informiert. Wie kann es sein, dass die Betroffenen immer noch keinen Bescheid haben, gegen den sie vorgehen können?
Wie kann das sein…? Es sind weiterhin so viele Fragen zulasten der Betriebe offen, obwohl die Corona-Soforthilfen genau das Gegenteil bewirken sollten: nämlich zu helfen. Stattdessen treibt sie nun viele Betriebe in die Existenzkrise.