Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 19. Januar 2023 angekündigt, dass die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die aktuell bis zum 7. April 2023 befristet ist, bereits zum 2. Februar 2023 aufgehoben werden soll.Dazu soll eine entsprechende Aufhebungsverordnung erlassen werden.
Damit werden ab Anfang Februar 2023 die branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz außer Kraft treten. Damit entfällt auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske und die „Empfehlung“ zum Tragen einer FFP2-Maske.
Der ZV empfiehlt jedoch, unabhängig von der gesetzlichen Lage, weiterhin, insofern die konkrete Situation vor Ort Anlass dazu gebietet, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen weiterhin zu ergreifen.
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