Die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde am 31. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossen und tritt zum 01. Oktober 2022 in Kraft. Die Verordnung dient dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Wichtige Hinweise zur Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gibt die BGW unter www.bgw-online.de/bgw-online-de/corona-navigationsebene/coronavirus/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung-43614
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