Bitte beachten Sie folgende Mitteilung aus dem Hause der BGW:
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie bereits den Pressemitteilungen entnehmen konnten, läuft die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS zum 25.5.2022 aus. Gleichzeitig verliert die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit. Die BGW hat sich daher entschieden, die branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards aktuell zurück zu ziehen. Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben dennoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiterhin erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. In dieser müssen eigenverantwortlich vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen festgelegt und fortgeschrieben werden.
Aus Sicht der BGW besteht für die Beschäftigten weiterhin eine erhöhte Gefährdung an Covid-19 zu erkranken, wenn sich mehrere Personen gemeinsam in Innenräumen aufhalten oder bei gesichtsnahen Tätigkeiten (Abstand unter 1,5 Metern). Die Wahrscheinlichkeit einer SARS-CoV-2-Infektion erhöht sich bei räumlicher Enge und schlechter Belüftung. Die BGW empfiehlt daher grundsätzlich weiterhin die Einhaltung der bereits bestehenden Basisschutzmaßnahmen (AHA+L) im Betrieb. Je nach Gefährdungslage z.B. durch regional hohe Inzidenzen (hot-spots), Ausbruchsgeschehen im Betrieb oder durch das Auftreten von kritischen Varianten des SARS-CoV-2 und abhängig von dem Infektionsrisiko bei der jeweiligen Tätigkeit, können weitergehende Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden.
Wir werden im Laufe des Tages diese Information für die Mitgliedsunternehmen auf unserer Homepage veröffentlichen.
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