04.04.2022
Die Corona-Pandemie erfordert spezielle Schutzmaßnahmen für das sichere Arbeiten im Friseurhandwerk sowie in Beauty- und Wellnessbetrieben. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk sowie für Beauty- und Wellnessbetriebe an die gesetzliche Lage angepasst.
Hervorzuheben sind folgende Punkte:
Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb: Zudem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
Wegfall der Regelungen nach §28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).
Die ergänzenden Regelungen zum Atemschutz entfallen.
Ergänzend kann es rechtliche Vorgaben der Bundesländer geben, die einzuhalten sind.
Der Arbeitsschutzstandard der BGW bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus. Die aktuelle Version (Stand: 04.04.2022) ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-beauty-wellness zu finden.