10.12.2021
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Freitag, 10. Dezember 2021 die strenge 2G-plus-Regel für Friseure und körpernahe Dienstleistungen in Niedersachsen gekippt.
Das Urteil können Sie hier nachlesen.