Da die Frage heute bereits vielfach aufgetreten ist, leiten wir Ihnen anbei eine offizielle Grafik des Landes Niedersachsen zum Thema erlaubte „Testarten“ weiter. Wir vertreten demnach die Auffassung, dass der beobachtete Selbsttest beim Kunden erlaubt ist. Selbstverständlich können aber auch Schnelltests z. B. von Testzentren verwendet werden. Leider gibt es hier – wie vielfach in dieser Pandemie bereits passiert – anderslautende Meinungen lokaler (Gesundheits-) Behörden.
Weitere News
25.09.2023 Modepräsentation Herbst/Winter 2023/2024
11.09.2023 LIV-Geschäftsstelle am 02. und 30. Oktober 2023 nicht besetzt
21.08.2023 Modepräsentation mit den Trends für Herbst/Winter 2023/2024
31.07.2023 Meet Calligraphy Cut
03.07.2023 Rückzahlung der Corona-Soforthilfe verschoben
Alle News