Da die Frage heute bereits vielfach aufgetreten ist, leiten wir Ihnen anbei eine offizielle Grafik des Landes Niedersachsen zum Thema erlaubte „Testarten“ weiter. Wir vertreten demnach die Auffassung, dass der beobachtete Selbsttest beim Kunden erlaubt ist. Selbstverständlich können aber auch Schnelltests z. B. von Testzentren verwendet werden. Leider gibt es hier – wie vielfach in dieser Pandemie bereits passiert – anderslautende Meinungen lokaler (Gesundheits-) Behörden.
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