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Schreiben an Wirtschaftsminister Althusmann

30.11.2021

Mit großer Sorge blickt das Friseurhandwerk und auch wir auf die Entwicklung der aktuellen Corona-Lage. In den meisten Kommunen – so die offizielle Seite des Landes Niedersachsen – wird ab morgen, 1. Dezember 2021 die 2G+-Regel gelten. Die 2G-Regel hat im Friseurhandwerk bereits zu ca. 20 % Absagen geführt – und die betreffende Kundschaft wieder einmal in die Schattenwirtschaft bei unkontrolliertem Infektionsgeschehen getrieben. Die 2G+-Regel kommt einem weiteren Lockdown gleich, da weite Teile der (geimpften und genesenen) Kundschaft nicht dazu bereit sein werden, weitere Aufwendungen in Kauf zu nehmen. Deswegen haben wir uns heute Morgen mit einem Schreiben an Herrn Wirtschaftsminister Althusmann mit der eindringlichen Bitte gewendet, diese Entscheidung zu revidieren und das Friseurhandwerk unter der 3G-Regel, zumindest aber mit der 2G-Regel weiterarbeiten zu lassen.


News: Schreiben an Wirtschaftsminister Althusmann (30.11.2021)

Downloads

corona-verordnung_grafik_warnstufe_2_ab_02-12-2021_94.pdf (PDF - 347,4 KB)
corona-verordnung_grafik_testpflicht_3g_2g+_95.pdf (PDF - 241,3 KB)

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