13.04.2021
Die Bundesregierung hat sich auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Die neuen Regeln für eine bundesweit verbindliche Notbremse sollen in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.
Friseurbetriebe bleiben demnach geöffnet. Es könnte allerdings zu einer Testpflicht beim Kunden kommen.
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