Wie in der Videokonferenz der Kanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und –präsidenten gestern beschlossen, soll es zu Ostern einen kurzen harten Lockdown geben. Im Beschlusstext heißt es:
Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause.
Vorbehaltlich der Entscheidungen des heute tagenden Krisenstabes der Landesregierung Niedersachsen müssen die Friseurbetriebe demnach am 1. und 3. April 2021 schließen.
Wir halten weiter auf dem Laufenden.
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