09.02.2021
Die BGW teilt mit:
Die Corona-Pandemie erfordert spezielle Schutzmaßnahmen für das sichere Arbeiten in Friseurbetrieben. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk jetzt der Weiterentwicklung des Sachstandes zum Thema angepasst. Dieser Arbeitsschutzstandard bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus. Die aktuelle Version (Stand: 08.02.2021) ist unter www.bgw-online.de/corona-schutz-friseure zu finden.