Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat gestern die Praxishinweise zu den Arbeitsschutzstandards für Friseure in der Corona-Pandemie in einem wichtigen Punkt modifiziert. Zum branchenintern viel diskutierten Punkt „Haarwäsche vor dem Färben“ heißt es jetzt im praxisbezogenen BGW-Antwortkatalog:
„Haarefärben findet vor dem Haarschnitt oder dem Styling statt. Da Beschäftigte beim Färben Einmalhandschuhe tragen sollen und die Haare nach der Einwirkung der Farbe mit Einmalhandschuhen ausgewaschen werden, müssen die Haare vor dem Färben nicht gewaschen werden. Diese Änderung zu vorherigen Empfehlungen ergibt sich aus aktuellen Erkenntnissen über die Infektionswege von SARS-CoV-2.“
Gleichwohl weisen die Infektionsschutz-Experten der BGW weiter darauf hin:
„Corona-Viren gehören zu den behüllten Viren. Diese lassen sich durch Haarshampoo/Haarwaschmittel deaktivieren, weshalb das Haarewaschen notwendig ist. Auch beim Stecken von Frisuren oder ähnlichen Dienstleistungen ist das Waschen der Haare zu Beginn erforderlich.
Die obligatorische Haarwäsche gilt auch für Kinder.“
Wir danken den Vertretern des Friseurhandwerks in den Gremien der BGW, die diese wichtige Praxiserleichterung für die Salons erwirken konnten.