Voraussichtlich ab dem 4. Mai 2020 dürfen Friseurbetriebe wieder öffnen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat für die Wiedereröffnung in Abstimmung mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks einen Arbeitsschutzstandard für die Branche entwickelt. Er enthält verbindliche Regeln, die Friseursalons umsetzen müssen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bei Friseurtätigkeiten zu reduzieren.
Mehr dazu: SARS-CoV-2 - Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk
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