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EuGH Urteil zu Facebook Fanseiten

06.06.2018

Nach einem jahrelangen Rechtsstreit entscheid der EuGH am gestrigen Dienstag, 5. Juni 2018, dass Betreiber von Facebook Fanseiten zusammen mit Facebook für den Schutz von Nutzerdaten verantwortlich sind.  

Was bedeutet das für Sie?  

Wir beziehen uns bei der Beantwortung dieser Frage auf den Bericht der Tagesschau in ihrer Onlineausgabe:   „Die ehrliche Antwort lautet: Das kann man heute noch nicht abschließend beantworten. Der EuGH hat entschieden, dass Facebook und der Betreiber der Seite gemeinsam für den Datenschutz verantwortlich sind. Allein diese Aussage rechtfertigt schon die Kategorie "Grundsatzurteil".   Der EuGH hat aber nicht entschieden, dass Fan-Seiten inhaltlich gegen Datenschutzrecht verstoßen. Daher kann man heute zum Beispiel noch nicht genau sagen, welche Hinweise für die Nutzer ein Seitenbetreiber künftig möglicherweise aufnehmen muss. Der EuGH weist in den Urteilsgründen auch darauf hin, dass "gemeinsam" nicht unbedingt eine Verantwortung "50:50" bedeutet. Spannend wird auch sein, wie Facebook auf das Urteil reagiert.   Das bedeutet: Viele Folgefragen sind noch offen. Bevor man eine Seite abschaltet, sollte man jedenfalls wissen, dass das Gerichtsverfahren noch weitergeht und auch die Datenschutzbehörden sicher genau schauen werden, wie der Fall abschließend entschieden wird.“ (Quelle: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/faq-eugh-fb-103.html)  


News: EuGH Urteil zu Facebook Fanseiten (06.06.2018)

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