Perspektiven
Ein Beruf - viele Möglichkeiten
Beschäftigung finden Friseure und Friseurinnen vor allem in Fachbetrieben des Friseurhandwerks.
Nach ihrer Ausbildung müssen sich die Fachkräfte meist entscheiden, welche Einsatzgebiete für sie in Frage kommen und worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von der Spezialisierung auf Damen- oder Herrenfrisuren bis zur Perückenherstellung.
Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen
Um den Anforderungen des Berufsalltags gerecht zu werden, müssen Friseure und Friseurinnen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern.
Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit".
Auf der Karriereleiter nach oben?
Den ersten Schritt zum beruflichen Aufstieg kann man bereits während seiner Ausbildung tun, indem man ausbildungsbegleitend Zusatzqualifikationen erwirbt.
Beispielsweise umfassen die Bildungsangebote von "Ausbildung Plus" mindestens 100 Stunden und vermitteln Inhalte, die über die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes hinausgehen.
Umweltschutztechniken gehören ebenso dazu wie Management, Computerführerscheine oder internationale Qualifikationen. Bestimmte Zusatzqualifikationen können z.B. sogar als Teil der Meisterprüfung anerkannt oder auf andere Weiterbildungen angerechnet werden.
Nähere Informationen zum Angebot an Zusatzqualifikationen enthält die Datenbank "Ausbildung Plus" - Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, Projektträger ist das Bundesinstitut für Berufsbildung
Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen. Dies wird in der Regel eine Weiterbildung als Handwerksmeister/in sein.
Darüber hinaus haben Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, ein Studium in Betracht zu ziehen.
Selbstständigkeit
Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Friseure und Friseurinnen können sich z.B. mit einem eigenen Betrieb des Friseurhandwerks selbstständig machen.
Hierfür ist in diesem zulassungspflichtigen Handwerk eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Voraussetzung ist entweder eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung, ein entsprechender Abschluss einer Hochschule oder einer Fachschule für Technik, eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung.Künftige Betriebsinhaber/innen oder deren angestellte Betriebsleiter/innen müssen eine der genannten Voraussetzungen erfüllen.