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  3. Ausbildung Friseur

Ausbildungsinhalte

In den ersten 18 Monaten lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:

  • wie man den Zustand von Haut, Händen und Nägeln beurteilt, wie man die Haut reinigt, Tages-Make-up gestaltet und wie man Nägel behandelt und formt
  • wie und mit welchen verschiedenen Substanzen das Haar und die Kopfhaut gereinigt und gepflegt werden können
  • mit welchen unterschiedlichen Techniken Haare geschnitten werden und wie dabei jeweilige Besonderheiten (z.B. Haaransatz, Wuchsrichtung, Fall) zu beachten sind
  • mit welchen Präparaten und Techniken (Wickeln, Wellen, Papillotier-Techniken) Frisuren gestaltet werden können
  • wie Dauerwellen gelegt werden
  • wie farbverändernde Haarbehandlungen ausgeführt werden
  • was beim Empfang, bei der Beratung, Betreuung und Behandlung von Kunden wichtig ist
  • wie man durch eigenes Verhalten zur kundenorientierten Ausrichtung des Unternehmens und zur Steigerung der Kundenbindung beiträgt
  • wie man Kundentermine plant, koordiniert und überwacht
  • wie persönliche und kundenbezogene Gesundheitsschutzmaßnahmen durchzuführen sind
  • wie man Informations- und Kommunikationssysteme nutzt, Daten erfasst und die Kundenkartei pflegt
  • wie Maschinen, Geräte und Werkzeuge gereinigt, desinfiziert und gepflegt werden

In den folgenden 18 Monaten wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:

  • wie man Kunden bei Friseur- und Kosmetikdienstleistungen individuell berät und dabei beispielsweise deren Kopf- und Gesichtsform sowie die Haarbeschaffenheit und aktuelle Modetendenzen einbezieht
  • welche modernen Schneidetechniken es gibt (insbesondere Effilieren, Messerarbeiten, Texturieren), wie man sie auswählt und wie man Haarschnitte individuell ausführt
  • wie man Hochsteckfrisuren gestaltet, Haarteile einarbeitet und welche Styling- und Finishtechniken man dabei einsetzt
  • wie bei farbverändernden Haarbehandlungen Einwirkzeiten festgelegt und überwacht werden und wie man Nachbehandlungen und Farbkorrekturen durchführt
  • wie man Hände und Unterarme mit ausgewählten Präparaten massiert, Make-up für besondere Anlässe gestaltet und Augenbrauen und Wimpern gestaltet und färbt
  • wie man die Inventur durchführt, wie man individuelle Behandlungspläne erstellt, kassiert und die Kasse abrechnet
  • welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung man durchführen kann und wie man sie kontrolliert und bewertet
  • wie man Aufgaben im Team plant und ausführt
  • wie man Produkte und Dienstleistungen präsentiert und anbietet
  • wie man die Kundenzufriedenheit fördert und Verbesserungsvorschläge der Kunden aufnimmt und umsetzt

Außerdem erwerben die Auszubildenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus einer der Wahlqualifikationseinheiten

  • Pflegende Kosmetik / Visagistik
  • Langhaarfrisuren
  • Nageldesign / -modellage
  • Haarersatz
  • Coloration

Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:

  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung funktionieren
  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden
  • wie Umweltschutzmaßnahmen beachtet und angewendet werden

In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:

  • In Ausbildung und Beruf orientieren
  • Kunden empfangen und betreuen
  • Haare und Kopfhaut pflegen
  • Frisuren empfehlen
  • Haare schneiden
  • Frisuren erstellen
  • Haare dauerhaft umformen
  • Haare tönen
  • Haare färben und blondieren
  • Hände und Nägel pflegen und gestalten
  • Haut dekorativ gestalten
  • Betriebliche Prozesse mitgestalten
  • Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen

 

Rechtsgrundlagen:

  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin; Fundstelle: 2008 (BGBl. I. S. 856)
  • Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin; Fundstelle: 2008 (KMK)

 

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